Tragwerkplanung

Mit der Tragwerkplanung wird nach dem Bauoprdnungsrecht der erforderliche Standsicherheitsnachweis erstellt. Die statischen Berechnungen werden auf Grundlage der Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodellen angefertigt. Ebenso können auf im Zuge der statischen Berechnungen Energieberatungen und die nötigen Brandschutznachweise erstellt werden.

Ziel der Planung ist es, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der gesamten Lebensdauer zu bestätigen. Dabei sollen die Wirtschaftlichkeit und die Ästhetik des Gebäudes berücksichtigt werden. Hierzu wird die statische Berechnung als Mittel herangezogen. Auch Versuche können den Nachweis der Realisierbarkeit herbeiführen.

Neben den statischen Berechnungen ist meine Aufgabe für Sie als Sachverständiger und Entwurfsverfasser tätig zu werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstelle ich die notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen, sowie die genehmigten Bauvorlagen auf der Grundlage der geltenden Vorschriften.